Förderung zur Aufwertung des Stadtbilds

Wer wird gefördert?

Antragsteller können natürliche oder auch juristische Personen sein, die Eigentümer*innen sind. Juristische Personen sind bspw. GbR, GmbHs, Wohnungsbaugenossenschaften, eingetragene Vereine oder Kirchengemeinden.

Was wird gefördert?

Fördergegenstände können Gebäude sein, die sich innerhalb des vom Stadtrat beschlossenen Fördergebiet „Altstadt“ befinden. Konkreter werden Ordnungsmaßnahmen zur Wiedernutzung leerstehender Gebäude und Brachen, sowie Maßnahmen an Gebäuden, die das Stadtbild prägen, gefördert.

Insbesondere folgende Maßnahmen kommen in Betracht.

Ordnungsmaßnahmen

  • Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken mit leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden oder Brachen einschließlich vertretbarer Zwischennutzung

Baumaßnahmen

  • Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an von das Stadtbild prägenden Gebäuden einschließlich deren energetischen Erneuerung.

Wie hoch wird gefördert?

Die Höhe richtet sich nach den sogenannten „förderfähigen Kosten“ der Maßnahmen.

Sofern der rechnerisch ermittelte Förderbetrag der Maßnahme 50.000 € überschreitet, entscheidet der Stadtrat entsprechend der Hauptsatzung der Hansestadt Stendal per Beschluss über die Förderung.

Die Förderung ist von der Fördermittelbewilligung des Landes Sachsen-Anhalt, sowie die verfügbaren Haushaltsmittel der Hansestadt Stendal abhängig. Ein Rechtsanspruch auf Förderung und Abschluss einer Fördervereinbarung besteht nicht.

Das Förderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (ASO) wird mit Finanzmitteln der Bundesrepublik Deutschland, des Landes Sachsen-Anhalt und aus kommunalen Eigenmitteln der Hansestadt Stendal finanziert.

Hilfe zur Seite Förderung zur Aufwertung des Stadtbilds