Förderung für Denkmalschutz

Wer wird gefördert?

Antragsteller können natürliche oder auch juristische Personen sein, die Eigentümer*innen, Erbbauberechtigte oder langfristige Nutzungsberechtigte eines Fördergegenstandes sind. Juristische Personen sind bspw. GbR, GmbHs, Wohnungsbaugenossenschaften, eingetragene Vereine oder Kirchengemeinden.

Was wird gefördert?

Fördergegenstände können Gebäude sein, die sich innerhalb des  Geltungsbereiches der Erhaltungssatzung "Altstadt und Bahnhofsvorstadt" befinden. Konkreter werden Baumaßnahmen an Einzelgebäuden oder an Gebäudeensembles von städtebaulicher oder historischer Bedeutung gefördert, die denkmalwerte Bausubstanz sichern und erhalten und - soweit notwendig - mit der unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt sind.

Insbesondere folgende Maßnahmen kommen in Betracht.

Maßnahmen an Gebäudeäußeren

  • Neueindeckung von Dächern (hier: Förderung des Dachdeckungsmaterials)
  • Renovierung und Gestaltung der Gebäudeumhüllung (hier: Fassadengestaltung, Putz, Farbgestaltung)
  • Instandsetzung/ Erneuerung von Holzfenstern, -türen, Fensterläden, Kastendoppelfenster
  • Gestaltung der Hauseingänge, Tore und Zäune nach historischem Vorbild

Maßnahmen an Einzeldenkmälern

  • Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Standsicherheit von Einzeldenkmälern dienen
  • Sicherungsmaßnahmen von Gebäudeteilen (z.B. Bleiglasfenstern)
  • Modernisierungsvoruntersuchungen
  • Bestandsaufnahmen
  • Gutachterliche Stellungnahmen
  • durchgreifende Modernisierung des Gebäudebestandes (innere und äußere Modernisierung und Instandsetzung, Um- und Ausbau)

Wie hoch wird gefördert?

Sofern der rechnerisch ermittelte Förderbetrag der Maßnahme 50.000 € überschreitet, entscheidet der Stadtrat entsprechend der Hauptsatzung der Hansestadt Stendal per Beschluss über die Förderung.

Die Förderung ist von der Fördermittelbewilligung des Landes Sachsen-Anhalt, sowie die verfügbaren Haushaltsmittel der Hansestadt Stendal abhängig. Ein Rechtsanspruch auf Förderung und Abschluss einer Fördervereinbarung besteht nicht.

Das Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ wird mit Finanzmitteln der Bundesrepublik Deutschland, des Landes Sachsen-Anhalt und aus kommunalen Eigenmitteln der Hansestadt Stendal finanziert.

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